Gesetzliche Krankenkassen
Da ich von der Kassenärztlichen Vereinigung als psychologische Psychotherapeutin zugelassen bin, werden die Kosten der ambulanten Psychotherapie von Versicherten bei einer gesetzlichen Krankenkasse komplett von der Krankenkasse übernommen. Wie bereits erwähnt, verfüge ich über die Genehmigung zur Abrechnung von Einzel- und Gruppentherapien bei Erwachsenen und Einzeltherapien bei Kindern- und Jugendlichen. Kosten fallen nur an, wenn die vereinbarten Termine nicht fristgerecht abgesagt wurden (s. Ausfallhonorar).
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Sind Sie privat versichert, werde ich Ihnen das Honorar für die ambulante Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung stellen. Die Kosten werden von Ihrer privaten Krankenkasse und ggf. Beihilfe nach Eingabe der Rechnung entweder vollständig oder teilweise erstattet. Es ist sinnvoll, bereits vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenversicherung und ggf. Beihilfe zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Nicht bei jeder Versicherung bzw. jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass es sein kann, dass Zuzahlungen erforderlich sind. Die Kosten für mehrere Probesitzungen werden in der Regel auch ohne eine vorherige Genehmigung erstattet. Erfolgen Terminabsagen nicht fristgerecht, ist ein Ausfallhonorar privat zu entrichten, dass von der Krankenkasse nicht erstattet wird.
Ausfallhonorar
Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis, d.h. die Sitzungszeit ist für jeden Patienten persönlich reserviert. Kurzfristige Absagen führen zu nicht kompensierbaren Einnahmeausfällen, da die Krankenkassen nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten. Erfolgt eine Terminabsage nicht fristgerecht, zwei Tage vor dem vereinbarten Termin, ist privat ein Ausfallhonorar in Höhe des Kassensatzes zu entrichten.
Selbstzahler
Auch wenn keine psychische Erkrankung oder Indikation für eine Richtlinien-Psychotherapie vorliegt, können psychotherapeutische Leistungen bei der Bewältigung von zahlreichen Schwierigkeiten und Problemen hilfreich sein. Die Kosten werden in diesem Fall aber in aller Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen. Psychotherapeutische Leistungen können in diesem Fall nur als Selbstzahler-Leistung und nicht zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden. Selbstzahler-Leistungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Klienten erbracht, die Initiative zur Privatbehandlung geht immer vom Klienten aus.
Ich empfehle Ihnen Ihr Anliegen persönlich mit mir zu besprechen. Im Folgenden eine kurze Liste
der privaten Selbstzahler-Leistungen:
- Beratung/ Coaching bei familiären/ sozialen Problemen und Konflikten
- Selbstbehauptungs- und soziales Kompetenztraining
- Kommunikationstraining
- Selbsterfahrung (ohne medizinische Indikation)
- Paar- und Sexualtherapie und
der Firmen / Organisations- Selbstzahler-Leistungen:
- Einzelcoaching der Führungskompetenzen
- Durch Einzelcoaching die individuelle Karriere aus dem Selbstkonzept entwickeln
- Teamcoaching und -entwicklung
- Selbstmanagement
- Work-Life-Balance
- Konfliktbewältigung
- Kommunikationskompetenz
- Betriebliche Sprechstunde
- Betriebliche Prävention